Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tanzkurse bei DanceEncore
§ 1 Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen
1. Vertrag mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab dem Datum der Unterzeichnung. Nach Ablauf der 12 Monate verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres im Kundenkonto gekündigt wird.
2. Kündigung bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist während der ersten 12 Monate nicht möglich. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag monatlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat im Kundenkonto gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt ausschließlich im eigenen Mitglieder-Kundenkonto.
3. Vertrag mit monatlich kündbarer Laufzeit
Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat, beginnend ab dem Datum der Unterzeichnung. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat im Kundenkonto gekündigt wird.
4. Kündigung bei monatlich kündbarer Laufzeit
Der Vertrag kann von beiden Parteien monatlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat im Kundenkonto gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt ebenfalls ausschließlich im eigenen Mitglieder-Kundenkonto.
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§ 2 Erwerb und Nutzung einer 10er-Karte
1. Leistungsbeschreibung
Die Karte berechtigt den Inhaber zur Inanspruchnahme von 10 Einzelstunden bzw. Kurseinheiten. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Einrichtungen und während der regulären Öffnungs- oder Kurszeiten.
2. Gültigkeitsdauer
Die Karte ist ab Kaufdatum für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ohne Anspruch auf Rückerstattung.
3. Übertragbarkeit
Die Karte ist nur unter bestimmten Bedingungen übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies vorher schriftlich beim Anbieter beantragt und genehmigt wird.
4. Rückerstattung
Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nur im Fall einer nachweisbaren, dauerhaften Nutzungseinschränkung des Kunden (z. B. schwere Krankheit, Wegzug) möglich. Der Anspruch muss schriftlich unter Vorlage entsprechender Nachweise beim Anbieter geltend gemacht werden.
5. Terminabsagen und Stornierungsfristen
Wird eine Einheit (z. B. Kurs oder Trainingseinheit) über die Karte gebucht und nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin storniert, wird die entsprechende Einheit von der Karte abgebucht und gilt als verbraucht.
6. Änderung des Angebots
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Kursangebote, Öffnungszeiten oder Trainerwechsel vorzunehmen. Änderungen, die den Umfang der angebotenen Leistungen nicht wesentlich einschränken, berechtigen den Kunden nicht zu einer Rückerstattung.
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§ 3 Gebühren und Zahlungsbedingungen
1. Bei Anmeldung bzw. Wiederanmeldung fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25,00 € an, die zusammen mit dem ersten anfallenden Mitgliedsbeitrag eingezogen wird.
2. Der Mitgliedsbeitrag wird anteilig ab dem Anmeldedatum (zzgl. der Anmeldegebühr) berechnet und am 1. des folgenden Monats gemeinsam mit dem vollen Monatsbeitrag abgebucht. Die Teilnahme an den Tanzkursen ist ab dem Zeitpunkt der Anmeldung sofort möglich, auch wenn der Vertragsbeginn erst am 1. des Folgemonats liegt.
3. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen (z. B. aufgrund fehlerhafter Kontoverbindung, unzureichender Kontodeckung), trägt das Mitglied die anfallenden Gebühren in Höhe von 10,00 € pro Rücklastschrift. Bei weiteren Verzögerungen behält sich der Anbieter vor, zusätzliche Mahngebühren zu erheben.
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§ 4 Kontaktinformationen und Änderungsmitteilungen
1. Änderungen von Anschrift oder Kontodaten müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Abbuchungstermin im Kundenkonto aktualisiert oder per E-Mail mitgeteilt werden.
2. Rücklastschriftgebühren aufgrund fehlerhafter Kontodaten, Widerspruchs oder eines nicht ausreichend gedeckten Kontos gehen zu Lasten des Mitglieds in Höhe von 10,00 €.
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§ 5 Vertragsbedingungen und -änderungen
1. Zahlungspflicht bei Nichtnutzung
Eine Nichtnutzung des Unterrichts (z. B. Krankheit, Praktikum, Umzug) entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Vertragspausen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
2. Vertragspausen bei höherer Gewalt
Vertragspausen werden nur bei Fällen höherer Gewalt gewährt (z. B. Brandschäden, Überschwemmungen, Kriege, politische Unruhen, behördliche Betriebsschließungen, Epidemien/Pandemien). In solchen Fällen wird der Vertrag pausiert und die Laufzeit um die Pausenzeit verlängert.
Hinweis: Kündigungen, die während der Pausenzeit eingereicht werden, sind unwirksam.
3. Vertragsupgrade
Ein Upgrade des Vertrags ist jederzeit möglich. Senden Sie hierfür eine E-Mail an info@danceencore.de mit dem Betreff "Upgrade".
4. Vertragsdowngrade
Ein Downgrade des Vertrags erfolgt unter den gleichen Fristen wie eine reguläre Kündigung. Nach der Kündigung des bestehenden Vertrags kann ein neuer Vertrag mit den gewünschten Konditionen abgeschlossen werden.
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§ 6 Unterricht während Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen
Während der bayerischen Schulferien findet kein regulärer Unterricht statt. Die Mitgliedsbeiträge wurden als Durchschnittspreise auf das gesamte Schuljahr berechnet. Zusätzlich können nach Verfügbarkeit kostenlose Holiday Workshops angeboten werden.
An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
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§ 7 Preis- und Stundenplanänderungen
DanceEncore behält sich das Recht vor, Preisänderungen, Anpassungen im Trainer- oder Stundenplan sowie das Nachholen oder Vertreten von Kursen im Falle von Kurs- oder Trainerausfällen vorzunehmen.
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§ 8 Unterrichtsregeln
1. Teilnehmer müssen sich vorab über die App anmelden, den Kurs buchen und vor Ort den QR-Code einscannen.
2. Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Kursbeginn möglich.
3. Es ist verpflichtend, saubere Tanz- bzw. Sportschuhe zu tragen.
4. Die Teilnehmer sollten pünktlich zum Kurs erscheinen.
5. Persönliche Gegenstände sind sicher in den dafür vorgesehenen Umkleidekabinen zu verstauen.
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§ 9 Haftungsausschluss
Die Tanzschule übernimmt keine Haftung für Personen-, Sachschäden oder Sachverluste.
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§ 10 Vertraulichkeit und Urheberrechte
1. Die Weitergabe der Kursinhalte ohne Zustimmung der Tanzschule ist nicht gestattet.
2. Foto- und Videoaufnahmen können zu Werbezwecken verwendet werden und bleiben Eigentum der Tanzschule.
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§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
§ 1 Check-In & Einverständniserklärung für Teilnehmer unter 18 Jahren
1. Beim Check-In werden alle Anmeldungen sowie die für die Veranstaltung relevanten Daten vor Ort überprüft.
2. Zur Bestätigung kann die Zahlungsbestätigung (ausgedruckt oder als E-Mail) mitgebracht werden.
3. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, die beim Check-In vorzulegen ist. Ohne diese Zustimmung ist die Teilnahme am Workshop nicht gestattet.
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§ 2 Änderung der Workshop-Planung
1. Änderungsrecht des Veranstalters
Der Veranstalter DanceEncore behält sich das Recht vor, aufgrund unvorhergesehener Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfälle, Flugverspätungen oder -stornierungen) Änderungen am Workshop-Programm vorzunehmen.
2. Unverbindlichkeit der Angaben
Angaben zum Ablauf des Workshops, zu den Workshop-Gebühren sowie anderen organisatorischen Details erfolgen ohne Gewähr. Preis-, Trainer- und Stundenplanänderungen sind jederzeit vorbehalten.
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§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Verbindliche Anmeldung
Die Anmeldung zum Workshop ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Workshop-Gebühren.
2. Sicherstellung der Platzreservierung
Die Anmeldung garantiert nicht automatisch einen Platz im Workshop. Erst nach Prüfung der Verfügbarkeit durch DanceEncore und Erhalt einer Anmeldebestätigung mit Zahlungsanweisungen per E-Mail ist ein Platz verbindlich reserviert.
3. Zahlungsfrist
Die Workshop-Gebühren müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung überwiesen werden. Bei Nichtzahlung innerhalb der Frist wird der Platz anderweitig vergeben.
4. Keine Befreiung von der Zahlungsverpflichtung
Nicht-Teilnahme oder Nicht-Erscheinen am Workshop führen nicht zu einer Befreiung von der Zahlungspflicht.
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§ 4 Stornierungen
1. Ausschluss der Stornierung
Eine Stornierung der Anmeldung und Rückerstattung der Workshop-Gebühren ist, unabhängig von den Gründen, grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilstornierungen.
2. Übertragbarkeit der Anmeldung
Bei Verhinderung kann die Anmeldung auf eine andere Person übertragen werden, sofern dies vor dem Check-In zur Veranstaltung schriftlich bei DanceEncore beantragt und genehmigt wird.
3. Umwandlung in einen Gutschein
Alternativ kann die Anmeldung vor Workshopbeginn in einen Gutschein umgewandelt werden, der für zukünftige Veranstaltungen bei DanceEncore verwendet werden kann.
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§ 5 Haftung
1. Teilnahme auf eigenes Risiko
Die Teilnahme am Workshop erfolgt auf eigenes Risiko. DanceEncore übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder sonstige gesundheitliche Schäden, die während des Workshops entstehen können.
2. Haftungsausschluss für Wertgegenstände
DanceEncore übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung persönlicher Wertgegenstände während des Workshops.
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§ 6 Foto- und Videoaufnahmen
1. Einwilligung zur Nutzung
Mit der Teilnahme am Workshop erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen von ihnen angefertigt und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Diese Aufnahmen bleiben Eigentum von DanceEncore.
2. Bedingungen für eigene Aufnahmen
Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen durch Teilnehmer während des Workshops bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Tanzlehrer. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen ist ausschließlich DanceEncore vorbehalten.
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§ 7 Gültigkeit der AGB
1. Akzeptanz der AGB
Mit der Anmeldung zum Workshop akzeptiert die anmeldende Person die Gültigkeit dieser AGB.
2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.